Will der Antragsteller die ihm entstandenen Kosten nach seiner einseitigen Erledigungserklärung und der für ihn nachteiligen Kostenentscheidung gegenüber dem Antragsgegner geltend machen, bleibt ihm nur der Weg  über den materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch. In diesem auf Kostenerstattung gerichteten Verfahren muss der Antragsteller dann im Streitfall beweisen, dass der Antragsgegner zur Mängelbeseitigung verpflichtet war und sich mit dieser Pflicht in Verzug befand.

Im Fall der Mängelbeseitigung durch den Antragsgegner während des laufenden Beweisverfahrens kann dieser Nachweis schwierig werden – vor allem dann, wenn eine neue Begutachtung infolge der Mängelbeseitigung nicht mehr ohne weiteres möglich ist. Da das Beweisverfahren zu diesem Zeitpunkt in aller Regel noch kein verwertbares Gutachten erbracht hat, wird der Nachweis oftmals nur durch ein Privatgutachten zu führen sein.

In der jüngeren Rechtsprechung des BGH ist die Bedeutung von Privatgutachten mehrfach hervorgehoben worden.Das Einholen eines Privatgutachtens zur Schadensdokumentation vor der Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens kann die spätere Durchsetzung des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs also vereinfachen!

Sprechen Sie jetzt mit dem Anwalt und lassen Sie sich beraten!

Online Termin vereinbaren

Wie möchten Sie mit dem Anwalt sprechen? *
Wo soll der Termin stattfinden?
Möchten Sie ergänzende Angaben machen?

Angaben zu Ihrer Person

Ihre Daten werden mit dem Kontaktformular verschlüsselt übertragen. Der Anwalt und sämtliche Mitarbeiter der Kanzlei sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
→ weitere Hinweise zum Datenschutz

0221 280 659 37

Montag bis Freitag
von 9:00 bis 19:00 Uhr

Hauptsitz:
Marienburger Str. 22
50968 Köln

0211 972 620 00

Montag bis Freitag
von 9:00 bis 19:00 Uhr

Zweigstelle:
Königsallee 19
40212 Düsseldorf

In meinem Blog finden Sie interessante Entscheidungen und Anmerkungen zur Rechtslage beim Beweisverfahren: