Abzugsfähigkeit von Sowieso-Kosten?

Die Anrechnung von Sowieso-Kosten auf den Schadensersatzanspruch des Auftraggebers setzt neben einer konkretisierten Darlegung auch eine Gesamtbetrachtung voraus.

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Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten bei Baumängeln

Privatgutachterkosten sind in Prozessen wegen Baumängeln nicht erstattungsfähig, wenn sich der Bauherr auf den Vortrag von Mängelsymptomen beschränken darf.

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Wertersatzpflicht bei nicht beauftragter Leistungserbringung

Bewusstes und gewolltes Entgegennehmen einer Werkleistung kann zu einer bereicherungsrechtlichen Wertersatzpflicht führen.

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Zusatzvergütung für Reparaturen vor Abnahme

Repariert der Auftragnehmer vor Abnahme das von ihm erbrachte aber von einem Drittunternehmer beschädigte Werk, so begründet dies bei ausdrücklicher Vereinbarung eine zusätzliche Vergütungspflicht.

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Verpflichtung des den Bau überwachenden Architekten zur Mängelverhinderung

Der vertraglich zur Bauaufsicht verpflichtete Architekt schuldet auch Vermeidung und Verhinderung von Mängeln.

 

Kündigung des zur Bauüberwachung beauftragten Architekten

Ein Bauherr beauftragte einen Architekten mit der Bauüberwachung. Erbracht werden sollten Leistungspflichten nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Da der Bauherr den Architekten wegen fehlerhafter Bauüberwachung verantwortlich machte, kündigte er den Architektenvertrag während der Bauphase.

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Kündigungsrecht des Bauunternehmens bei unbegründeter Kündigung des Bauherrn

Kündigt der Bauherr wegen Verzug des Bauunternehmens den Bauvertrag ohne dass die Voraussetzungen des Verzuges tatsächlich vorliegen, so steht dem Bauunternehmen ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu. Ferner kommen Ansprüche des Bauunternehmens auf Weiterlesen

Einwurf-Einschreiben als Zustellungsnachweis

Der dokumentierte Zugang eines Einwurf-Einschreibens ist anerkannter Zustellungsnachweis.

 


Nachweis des Zugangs durch Post-Benachrichtigung

Oft genug ist der Nachweis des Zugangs einer Willenserklärung gemäß § 130 BGB fraglich. Im bürgerlichen Gesetzbuch ist anders als im Prozessrecht, § 270 ZPO keine gesetzliche Zustellungsvermutung enthalten. Bestreitet der Empfänger also den Zugang, so ist und bleibt der Erklärende voll beweisbelastet. Kaum praktikabel und zudem teuer ist das Versenden von Einschreiben mit Rückschein, da bei Abwesenheit des Empfängers im Zeitpunkt der Zustellung durch die Post keine Bestätigung des Zugangs erfolgen kann und weil lediglich eine Benachrichtigung über den Zustellungsversuch erfolgt, nicht aber das Schriftstück selbst in den Briefkasten eingelegt wird.

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Abrechnung einer Nullposition beim Einheitspreisvertrag

Der Auftragnehmer kann eine Vergütung für eine ersatzlos entfallene Leistungsposition (sog. Nullposition) nach Maßgabe des § 2 III 3 VOB/B verlangen, wenn eine solche dem vertraglich vereinbarten Leistungsverhältnis entspricht.

 

Gewinn und Gemeinkosten bleiben erhalten

Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass nicht ausgeführte Leistungspositionen eines Einheitspreisvertrages in Höhe der unabhängig von der Leistungserbringung einkalkulierten Gemeinkosten und in Höhe des enthaltenen Gewinns dann bestehen bleiben, wenn die Nichtausführung nicht auf einer Kündigung, einem Verzicht oder einer Anordnung des Auftraggebers beruht.

Anwendbare Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage für den Vergütungsanspruch kommt § 2  III 3 VOB/B einerseits und § 8 I 2 VOB/B andererseits in Betracht. Beide Ansätze unterscheiden sich dadurch, dass es bei Anwendung des § 8 I 2 VOB/B von Bedeutung ist, ob ein anderweitiger Erwerb vorliegt, der auf den Vergütungsanspruch anzurechnen ist (entsprechend Weiterlesen

Verjährungseintritt, Begriff des Verhandelns und Einschlafen von Verhandlungen

Der Begriff der Hemmung der Verjährung der Verhandlungen wird in § 203 BGB umschrieben mit dem „Schweben von Verhandlungen zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände bis der eine oder der andere Teil Weiterlesen

Architekten haften auch bei Nachbesserungsrecht des Unternehmers gesamtschuldnerisch

Gesamtschuldverhältnis zwischen Architekt und Bauunternehmer

Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen zum Gesamtschuldnerausgleich haften planender Architekt und ausführendes Bauunternehmen sowohl für Mängel die auf einem Planungsfehler beruhen, als auch für Mängel die auf einem Ausführungsfehler beruhen entsprechend der Entscheidung des OLG Frankfurt, Urteil v. 14.12.2010, Az. 16 U 145/10 als Gesamtschuldner. Ein Gesamtschuldverhältnis wird in dieser Konstellation zwischen Bauunternehmer und Architekt auf Grund eines Mangels Weiterlesen