Umfang der Hinweispflichten des Vorunternehmers auf Nachfolgearbeiten
Grundsätzlich besteht keine Koordinierungspflicht des Vorunternehmers in Bezug auf nachfolgende Arbeiten. Allerdings muss er auf die Beschaffenheit der eigenen Leistung hinweisen, wenn nicht erkennbar ist, ob seine Arbeiten den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und deshalb eine geeignete Grundlage für Nachfolgearbeiten ist.
Umfang der Leitung bei Vereinbarung eines „Schlüsselfertigbaus“
Der Einbau von Verbrauchsmengen-Erfassungsgeräten gehört zum vereinbarten Leistungsumfang eines Schlüsselfertig-Bauvertrags.
Bürgschaften: Verjährungs-Verlängerung auf fünf Jahre in AGB zulässig
Auch in allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die Verjährung einer Bürgschaftsforderung zu Lasten der Bank verlängert werden.
Vergütungsanspruch bei Werkvertragskündigung
Kosten der Beseitigung aller Mängel an einem Bauwerk in Höhe von maximal 5 Prozent des Auftragsvolumens genügen nicht um eine außerordentliche Kündigung des Werkvertrages aus wichtigem Grund zu rechtfertigen.
Keine Aufrechnung der Mietkaution gegen mietfremde Forderungen
Ohne ausdrückliche Vereinbarung folgt aus dem Treuhandcharakter der Mietkaution der Aufrechnungsausschluss für Forderungen, die sich nicht aus dem Mietverhältnis ergeben.
Umfassende Aufklärungspflicht des Architekten bei Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik
Architekten haben Auftraggeber nicht nur über die Risiken und die Folgen einer Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik zu beraten.
Reichweite einer Gewährleistungsverzicht-Vereinbarung zwischen Bauherrn und Nachunternehmer
Zwischen Bauherrn und Nachunternehmer vereinbarter Gewährleistungs- und Einwendungsverzicht wirkt auch gegen den Hauptunternehmer.
Mietrückstand genügt zur Begründung fristloser Kündigung
Für eine fristlose Kündigung des Vermieters genügt es, wenn der Mieter aus der Begründung erkennen kann, welchen Mietrückstand der Vermieter als Grund seiner fristlosen Kündigung zugrunde legt.
Abzugsfähigkeit von Sowieso-Kosten?
Die Anrechnung von Sowieso-Kosten auf den Schadensersatzanspruch des Auftraggebers setzt neben einer konkretisierten Darlegung auch eine Gesamtbetrachtung voraus.
