Haftung der Architekten und Ingenieure am Bau

Besteller-Rechte beim Architektenvertrag

Die Bestellter-Rechte und die damit korrespondierenden Haftungsrisiken der Architekten bestimmen sich nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen der Parteien. Entscheidend sind deshalb die in einem wirksamen Architektenvertrag begründeten Auftragnehmer-Pflichten.

Bei einem Vortrag in Köln beleuchtete Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Markus Koerentz die wechselseitigen Rechte und Pflichten von Bauherren und Architekten. Die gesamte Präsentation steht hier als PDF zum Download bereit: