In einem von der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Bauträger geführten Prozess ging es um Anforderungen des Schallschutzes.
Streitverkündungen und Folgen des Beitritts
Der Bauträger verkündete seinem Generalunternehmer den Streit. Dieser trat dem Rechtsstreit seitens Weiterlesen
https://marko-baurecht.de/wp-content/uploads/2016/07/logo-marko-baurecht_366x367-300x300.jpg00Fachanwalt Markus Koerentzhttps://marko-baurecht.de/wp-content/uploads/2016/07/logo-marko-baurecht_366x367-300x300.jpgFachanwalt Markus Koerentz2012-01-22 20:24:262025-08-18 13:47:18Planer tritt nach Streitverkündung dem Gegner bei
Gesamtschuldverhältnis zwischen Architekt und Bauunternehmer
Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen zum Gesamtschuldnerausgleich haften planender Architekt und ausführendes Bauunternehmen sowohl für Mängel die auf einem Planungsfehler beruhen, als auch für Mängel die auf einem Ausführungsfehler beruhen entsprechend der Entscheidung des OLG Frankfurt, Urteil v. 14.12.2010, Az. 16 U 145/10 als Gesamtschuldner. Ein Gesamtschuldverhältnis wird in dieser Konstellation zwischen Bauunternehmer und Architekt auf Grund eines Mangels Weiterlesen
https://marko-baurecht.de/wp-content/uploads/2016/07/logo-marko-baurecht_366x367-300x300.jpg00Fachanwalt Markus Koerentzhttps://marko-baurecht.de/wp-content/uploads/2016/07/logo-marko-baurecht_366x367-300x300.jpgFachanwalt Markus Koerentz2012-01-21 20:54:482025-08-18 13:47:19Architekten haften auch bei Nachbesserungsrecht des Unternehmers gesamtschuldnerisch
Für einen Bauherrn agierte ausschließlich der von diesem beauftragte Architekt gegenüber Bauunternehmen. Er erteilte Anweisungen zu geänderten Leistungen, obwohl er wusste, dass diese Mehr- und Minderkosten zur Folge haben können. Mit dem Bauherrn sprach er einige Änderungen persönlich ab, erteilte den Auftrag an die die Bauunternehmer aber selbst, dokumentierte diese in Protokollen und ließ Änderungen wissentlich geschehen. Der Bauherr selbst nahm nur an einigen Besprechungen teil und zahlte nach eingehender Prüfung vereinzelte Rechnungen die aus Nachtragsaufträgen resultieren. Ein Bauunternehmen verlangt von dem Bauherrn auf Nachtragsforderungen gestützte Mehrvergütung. Der Bauherr wendet ein, für einen Anspruch auf Vergütung gemäß § 1 Nr. 3, § 2 Nr. 5 VOB/B fehle es an der erforderlichen Anordnung und verweigert mit de Argument mangelnder Beauftragung die Zahlung. Weiterlesen
https://marko-baurecht.de/wp-content/uploads/2016/07/logo-marko-baurecht_366x367-300x300.jpg00Fachanwalt Markus Koerentzhttps://marko-baurecht.de/wp-content/uploads/2016/07/logo-marko-baurecht_366x367-300x300.jpgFachanwalt Markus Koerentz2012-01-13 00:00:412025-08-18 13:47:19Architektenvollmacht: Es bleibt bei dem Grundsatz „Wer bestellt bezahlt“