Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten bei Baumängeln
Privatgutachterkosten sind in Prozessen wegen Baumängeln nicht erstattungsfähig, wenn sich der Bauherr auf den Vortrag von Mängelsymptomen beschränken darf.
Privatgutachterkosten sind in Prozessen wegen Baumängeln nicht erstattungsfähig, wenn sich der Bauherr auf den Vortrag von Mängelsymptomen beschränken darf.
Keine Gewährleistungsansprüche des Hauptunternehmers bei vereinbartem Gewährleistungs- und Einwendungsverzicht zwischen Nachunternehmer und Bauherrn.
Ohne Einigung über Zahlung einer Vergütung für eine geänderte oder zusätzliche Leistung besteht grundsätzlich kein Recht zur Arbeitseinstellung um diese „Nachträge“ durchzusetzen.
Bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen muss die finanzierende Bank den kreditsuchenden Kunden auf eine von ihr erkannte arglistige Täuschung durch den Vertrieb über die Höhe der Vermittlungsprovisionen ungefragt hinweisen.
Ein Bauherr beauftragte einen Architekten mit der Bauüberwachung. Erbracht werden sollten Leistungspflichten nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Da der Bauherr den Architekten wegen fehlerhafter Bauüberwachung verantwortlich machte, kündigte er den Architektenvertrag während der Bauphase.
Kündigt der Bauherr wegen Verzug des Bauunternehmens den Bauvertrag ohne dass die Voraussetzungen des Verzuges tatsächlich vorliegen, so steht dem Bauunternehmen ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu. Ferner kommen Ansprüche des Bauunternehmens auf Weiterlesen
Eine adäquate Baugrundüberprüfung zählt zu den Hauptpflichten eines Architekten deren Verletzung Schadensersatzansprüche auslösen können.
Für den Einwand von Mängeln gegen eine Werklohnklage des Bauunternehmers genügt es grundsätzlich die bestehenden Mängel einfach zu bezeichnen. Ausnahmsweise darf man Weiterlesen
Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen zum Gesamtschuldnerausgleich haften planender Architekt und ausführendes Bauunternehmen sowohl für Mängel die auf einem Planungsfehler beruhen, als auch für Mängel die auf einem Ausführungsfehler beruhen entsprechend der Entscheidung des OLG Frankfurt, Urteil v. 14.12.2010, Az. 16 U 145/10 als Gesamtschuldner. Ein Gesamtschuldverhältnis wird in dieser Konstellation zwischen Bauunternehmer und Architekt auf Grund eines Mangels Weiterlesen
Für einen Bauherrn agierte ausschließlich der von diesem beauftragte Architekt gegenüber Bauunternehmen. Er erteilte Anweisungen zu geänderten Leistungen, obwohl er wusste, dass diese Mehr- und Minderkosten zur Folge haben können. Mit dem Bauherrn sprach er einige Änderungen persönlich ab, erteilte den Auftrag an die die Bauunternehmer aber selbst, dokumentierte diese in Protokollen und ließ Änderungen wissentlich geschehen. Der Bauherr selbst nahm nur an einigen Besprechungen teil und zahlte nach eingehender Prüfung vereinzelte Rechnungen die aus Nachtragsaufträgen resultieren. Ein Bauunternehmen verlangt von dem Bauherrn auf Nachtragsforderungen gestützte Mehrvergütung. Der Bauherr wendet ein, für einen Anspruch auf Vergütung gemäß § 1 Nr. 3, § 2 Nr. 5 VOB/B fehle es an der erforderlichen Anordnung und verweigert mit de Argument mangelnder Beauftragung die Zahlung. Weiterlesen