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Verjährungseintritt, Begriff des Verhandelns und Einschlafen von Verhandlungen

Der Begriff der Hemmung der Verjährung der Verhandlungen wird in § 203 BGB umschrieben mit dem „Schweben von Verhandlungen zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände bis der eine oder der andere Teil Weiterlesen

Privatgutachtenkosten: Erstattungsfähigkeit im Lichte der Symptomrechtsprechung

Für den Einwand von Mängeln gegen eine Werklohnklage des Bauunternehmers genügt es grundsätzlich die bestehenden Mängel einfach zu bezeichnen. Ausnahmsweise darf man Weiterlesen

Mangel am Bau: Keine Überprüfung der Planung durch Bauunternehmer

Wird ein Unternehmen allein mit der Bauausführung beauftragt, so muss es grundsätzlich nicht über Spezialkenntnisse des Fachplaners verfügen. Ein Bauunternehmer hat nicht die Pflicht, die Planung des Statikers auf Richtigkeit zu überprüfen. Lediglich offensichtliche Mängel der Planung muss er erkennen.

Mangels Abnahme keine Fälligkeit des Werklohns

Das OLG Frankfurt entschied durch Urteil vom 16.12.2011, Az. 10 U 294/09 über Ansprüche auf Restwerklohn einer insolventen Bauunternehmerin. Deren Auftraggeberin verweigerte gegenüber dem Insolvenzverwalter die Zahlung mit der Begründung der Werklohn sei mangels Abnahme nicht fällig. Aufgetretener Mangel waren Weiterlesen

Vereinbarte Vergütung und nicht Wert der Leistung Grundlage für den Werklohnanspruch

Beim Rücktritt von einem Bauvertrag ist der geschuldete Wertersatz für die beim Besteller verbleibende Bauleistung auf Grundlage des Werklohns zu ermitteln. Von diesem sind die Kosten der Mangebeseitigung in Abzug zu bringen.

Mängel in den zu erbringenden Sanierungsarbeiten

Die Vertragsparteien in dem vom BGH durch Urteil vom 19.11.2008, Az. VIII ZR 311/07 entschiedenen Fall vereinbarten werkvertragliche zu erbringende Sanierungsarbeiten. Im Verlaufe der Vertragsdurchführung entstand Streit über das Vorliegen von Mängeln. Der Besteller Weiterlesen

Verzugseintritt beim Werkvertrag, ohne vereinbarte Vertragsfristen

Die Entscheidung

Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Urteil vom 29.10.2009, Az. 6 U 253/08 entschieden, der Auftragnehmer, ohne ausdrückliche Vereinbarung einer vertraglichen Frist im Zweifel mit der Herstellung alsbald zu beginnen und in angemessener Zeit zügig zu Ende zu führen. Die für die Herstellung notwendige Zeit ist in Rechnung zu stellen. Mit dem Ablauf der angemessenen Fertigstellungsfrist tritt Fälligkeit ein.

 

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Keine einseitige Änderung der Ausführungsart durch den Auftragnehmer

Was tun bei Mängeln in der bauseitigen Planung?

Erkennt der Auftragnehmer Mängel in der bauseitigen Planung, so darf er die Ausführungsart nicht eigenmächtig ändern. Weder während der Bauausführung, noch in der Mängelhaftungsphase bedeutet der werkvertraglich geschuldete Erfolg eine leistungsändernde, bzw. leistungserweiternde Funktion. Vielmehr bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Auftragnehmer beim Erkennen von Mängeln auf Bedenken hinzuweisen hat. Im Übrigen führt jede Abweichung von dem durch die Planung vorgegebenen Weg der Errichtung zum Vorliegen eines Baumangels. Zudem hat der Auftragnehmer auch zu prüfen, ob der geschuldete Erfolg auf die beschriebene Art und Weise herzustellen ist.

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