Bürgschaften: Verjährungs-Verlängerung auf fünf Jahre in AGB zulässig
Auch in allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die Verjährung einer Bürgschaftsforderung zu Lasten der Bank verlängert werden.
Auch in allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die Verjährung einer Bürgschaftsforderung zu Lasten der Bank verlängert werden.
Bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen muss die finanzierende Bank den kreditsuchenden Kunden auf eine von ihr erkannte arglistige Täuschung durch den Vertrieb über die Höhe der Vermittlungsprovisionen ungefragt hinweisen.