Insbesondere im Mietrecht müssen die Interessen des Mandanten in ausreichendem Maße vertreten werden, gleichzeitig darf bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage nicht mit „Scheuklappen“ gearbeitet werden. Bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des zu bearbeitenden Falles sind sowohl die obergerichtliche Rechtsprechung wie auch die Recht-sprechung der Instanzgerichte im jeweiligen räumlichen Bereich zu berücksichtigen.
Im gleichen Maße ist immer auch den Standpunkt des Gegners im Auge zu behalten, damit die Chancen der Vorgehensweise mit den Mandanten besprochen und auf Risiken hingewiesen werden kann. Einerseits muss also parteiisch, aber andererseits auch – wie ein Richter – objektiv gedacht, also aus objektiver Sicht Strategie und Taktik entwickelt werden um die Sach- und Rechtslage zu bewerten und durchzusetzen.
Üblicherweise wird die Miete als Nettokaltmiete zuzüglich Vorauszahlungen auf die Betriebs- und Heizkosten berechnet. Möglich ist allerdings auch, dass die Miete z. B. als Inklusivmiete vereinbart wird. Im Regelfall wird die Vermieterseite aber ein Interesse haben, die tatsächlich anfallenden Nebenkosten, die in der Betriebskostenverordnung abschließend auf- gezählt sind, als sog. durchlaufenden Posten abzurechnen.
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