Der Bauvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Auftraggeber und Auftragnehmer im Detail, pauschal oder auch global. Hierbei geht es um die Erbringung der vertraglichen Bauleistung und die Vergütung dieser vertraglichen Leistung, etwa nach Einheitspreis-, Pauschalpreis- oder Stundenhonorarvergütung.

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Private Bauherren haben zumeist Bedarf und Interessen an vertieftem bautechnischen oder baujuristischen Wissen. Hierzu berate ich Sie und kann Ihnen soweit notwendig auch technischen Sachverstand vermitteln. Gleiches gilt, falls Sie als Unternehmen zu Bauablauf, Baustörungen oder Bauleistungen Bedarf an einer Beratung im Baurecht haben.

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Bei der Gestaltung Ihrer Bauverträge, im Vorfeld der (notariellen) Unterzeichnung sowie auch bei Fragen der Umsetzung prüfe ich die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten, Regelungen sowie ggf. Lücken im Vertrag für Sie und zeige Ihnen gegebenenfalls Lösungen auf. Hier geht es auch darum, die verschiedenen Fallstricke zu beachten, die sich hinter unklar oder mehrdeutig formulierten Klauseln verbergen können.

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In meinem Blog finden Sie interessante Entscheidungen und Anmerkungen zur Rechtslage beim Bauwerkvertrag: