Die gesetzlichen Regelungen zum Maklerrecht sind übersichtlich und beschränkt auf die Regelung des Provisionsanspruchs. Einzelfragen wurden so dern Gerichten überlassen. die Instanzgerichte entscheiden Rechtsstreitigkeiten über die Provision regional unterschiedlich.

Gesetzliche Anknüpfungspunkte finden sich darüber hinaus in der Rechtsordnung verstreut, z.B. im Wohnungsvermittlungsgesetz, sofern der Abschluss von Mietverträgen über Wohnraum nachgewiesen wird.

Es bestehen sowohl zivil- als auch öffentlich-rechtliche Regelungen dahin- gehend, ob und inwieweit Entgelte beansprucht werden können bzw. inwieweit bei Verstößen gegen Regelungen im eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die mit Bußgeld bstraft werden kann.

Seit Jahrzehnten stellt beim Immobilienerwerb vom Bauträger die Durchsetzung von Sachmängelansprüchen der Ersterwerber bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum ein schwer zu durchdringendes Dickicht in dem Rechtsverhältnis der betroffenen Rechtsträger, der Erwerber, der Miteigentümer, des Bauträgers und der zwischenzeitlich  als teilrechtsfähig anerkannten Eigentümergemeinschaft dar.

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