Elbphilharmonie Hamburg: Gerichtliche Klärung der Bauzeit?
Die Verlängerung der Bauzeit ist kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis
Keine Feststellungsklage zulässig
Mangels Rechtsverhältnis-Qualität ist die Bauzeit nicht der Feststellungsklage zugänglich. Mit der Feststellungsklage kann allerdings ein bestehender Schadensersatzanspruch bei Überschreitung von Vertragsfristen festgestellt werden. Weiterlesen