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Einzelerwerber kann Ansprüche wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum durchsetzen

Damit ein Wohnungseigentümer Rechte wegen Mängeln für die Eigentümergemeinschaft geltend machen kann bedarf es eines Ermächtigungsbeschlusses.

Jeweiliger Erwerbsvertrag gilt

Für die Rechte eines Wohnungseigentümers wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum ist der jeweilige mit dem Bauträger geschlossene Erwerbsvertrag maßgebend. Irrelevant sind Weiterlesen