Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten bei Baumängeln
Privatgutachterkosten sind in Prozessen wegen Baumängeln nicht erstattungsfähig, wenn sich der Bauherr auf den Vortrag von Mängelsymptomen beschränken darf.
Privatgutachterkosten sind in Prozessen wegen Baumängeln nicht erstattungsfähig, wenn sich der Bauherr auf den Vortrag von Mängelsymptomen beschränken darf.