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Kompletterneuerung bei schlechter Dielenverlegung?

Ja.

Kostenvorschussanspruch in Höhe der Austauschkosten.

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Schadensersatzpflicht bei unberechtigtem Mängelbeseitigungsverlangen

Hat die Kaufsache keinen Mangel, sondern ist der Käufer vielmehr selbst für den Mangel verantwortlich, so ist sein Mängelbeseitigungsverlangen gemäß § 439 Abs. 1 BGB eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragspflichtverletzung, wenn die fehlende Mangelhaftigkeit für den Käufer erkennbar war.

 

Unberechtigte Mängelanzeige

Der Verkäufer verkaufte und lieferte an den Käufer (ein Altenheim) eine Lichtrufanlage. Mit dieser konnten vom Krankenbett aus Rufsignale an das Pflegepersonal gesendet werden. Nach dem Einbau durch den Käufer treten Störungen auf. Der Käufer erklärte gegünber dem Verkäufer die Mängelrüge in Bezug auf die Anlage.

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Beim Immobilienkauf vertraglich vereinbarte Mieterträge müssen rechtmäßig erzielbar sein

Fehlerhafte Angaben über Miete und Betriebskosten sind Beschaffenheitsvereinbarungen bzw. Zusicherungen, die zur Schadensersatzpflicht führen können.

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