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Mietrückstand genügt zur Begründung fristloser Kündigung

Für eine fristlose Kündigung des Vermieters genügt es, wenn der Mieter aus der Begründung erkennen kann, welchen Mietrückstand der Vermieter als Grund seiner fristlosen Kündigung zugrunde legt.

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Betriebskostenumlage bedarf eindeutiger Vereinbarung

Vereinbarungen über die Möglichkeit Betriebskosten umzulegen müssen auch in Mietverhältnissen über Gewerberaum inhaltlich bestimmt und eindeutig sein.

 

Pauschale Nebenkostenumlage im Mietvertrag

In dem zwischen Vermieter und Mieter vereinbarten Gewerbemietvertrag vereinbarten die Parteien Umlage sämtlicher Nebenkosten, die mit dem Betrieb des gemieteten Grundstücks zusammenhängen. Anschließend folgt eine Auflistung von Einzelpositionen. Die in dieser Auflistung nicht enthaltenen Positionen, Sturmschadenversicherung und Grundsteuer, zahlt der Mieter auf die Betriebskostenabrechnung des Vermieters nicht.

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