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Reichweite einer Gewährleistungsverzicht-Vereinbarung zwischen Bauherrn und Nachunternehmer

Zwischen Bauherrn und Nachunternehmer vereinbarter Gewährleistungs- und Einwendungsverzicht wirkt auch gegen den Hauptunternehmer.

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Auftragnehmerrechte bei Gewährleistungsverzicht des Bauherrn

Keine Gewährleistungsansprüche des Hauptunternehmers bei vereinbartem Gewährleistungs- und Einwendungsverzicht zwischen Nachunternehmer und Bauherrn.

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Arbeitseinstellung zur Durchsetzung von Nachträgen

Ohne Einigung über Zahlung einer Vergütung für eine geänderte oder zusätzliche Leistung besteht grundsätzlich kein Recht zur Arbeitseinstellung um diese „Nachträge“ durchzusetzen.

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