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Elbphilharmonie Hamburg: Gerichtliche Klärung der Bauzeit?

Die Verlängerung der Bauzeit ist kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis

 

Keine Feststellungsklage zulässig

Mangels Rechtsverhältnis-Qualität ist die Bauzeit nicht der Feststellungsklage zugänglich. Mit der Feststellungsklage kann allerdings ein bestehender Schadensersatzanspruch bei Überschreitung von Vertragsfristen festgestellt werden. Weiterlesen