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In dreiseitigen Vertrag Eintretender bleibt durch Klauseln des Ursprungsvertrags verpflichtet

Besteht ein Wahlrecht des Vermieters als Sicherheitsleistung sowohl eine Bürgschaft als auch eine Barkaution verlangen zu dürfen, so beinhaltet das Schuldverhältnis über die Mietsicherheit gemäß § 263 Abs. 2 BGB dann ausschließlich die Bürgschaft als Sicherungsmittel, wenn der Vermieter den Mieter zur ergänzenden Erklärung der Weiterlesen