Dürfen Bauunternehmen mit der Bezeichnung Architektur werben?
Eintragungspflicht in die Architektenliste besteht nur für die Berufsträger nicht auch für die diese beschäftigenden Baufirmen.
Eintragungspflicht in die Architektenliste besteht nur für die Berufsträger nicht auch für die diese beschäftigenden Baufirmen.
Immer wieder stellt sich die Frage ob eine E-Mail zur Wahrung der Schriftform genügt. Entscheidend ist, dass die den Vertrag schließenden Personen bei ihrer vertraglichen Vereinbarung die E-Mail genügen lassen wollten.