Umfassende Aufklärungspflicht des Architekten bei Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik
Architekten haben Auftraggeber nicht nur über die Risiken und die Folgen einer Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik zu beraten.
Architekten haben Auftraggeber nicht nur über die Risiken und die Folgen einer Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik zu beraten.
In einem von der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Bauträger geführten Prozess ging es um Anforderungen des Schallschutzes.
Der Bauträger verkündete seinem Generalunternehmer den Streit. Dieser trat dem Rechtsstreit seitens Weiterlesen