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Vergütungsanspruch bei Werkvertragskündigung

Kosten der Beseitigung aller Mängel an einem Bauwerk in Höhe von maximal 5 Prozent des Auftragsvolumens genügen nicht um eine außerordentliche Kündigung des Werkvertrages aus wichtigem Grund zu rechtfertigen.

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Verpflichtung des den Bau überwachenden Architekten zur Mängelverhinderung

Der vertraglich zur Bauaufsicht verpflichtete Architekt schuldet auch Vermeidung und Verhinderung von Mängeln.

 

Kündigung des zur Bauüberwachung beauftragten Architekten

Ein Bauherr beauftragte einen Architekten mit der Bauüberwachung. Erbracht werden sollten Leistungspflichten nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Da der Bauherr den Architekten wegen fehlerhafter Bauüberwachung verantwortlich machte, kündigte er den Architektenvertrag während der Bauphase.

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Mischklausel 7er MaBV Bürgschaft gegen vollständige Kaufpreiszahlung unwirksam

Eine Regelung in  einem  Bauträgervertrag, die den Bauträger zur Hinterlegung einer Bürgschaft über 3,5 % des Kaufpreises bis zu vollständigen Fertigstellung verpflichten ist unzulässig und führt zur Anwendung des § 641 Abs. 1 BGB.

 

Bürgschaft im Gegenzug zu vollständiger Kaufpreiszahlung

Der zwischen den Parteien abgeschlossene Bauträgervertrag sah bei Bezugsfertigkeit des zu errichtenden Hauses eine durch den Bauträger zu stellende Bürgschaft gemäß § 7 MaBV in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises im Gegenzug zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.

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Vereinbarte Vergütung und nicht Wert der Leistung Grundlage für den Werklohnanspruch

Beim Rücktritt von einem Bauvertrag ist der geschuldete Wertersatz für die beim Besteller verbleibende Bauleistung auf Grundlage des Werklohns zu ermitteln. Von diesem sind die Kosten der Mangebeseitigung in Abzug zu bringen.

Mängel in den zu erbringenden Sanierungsarbeiten

Die Vertragsparteien in dem vom BGH durch Urteil vom 19.11.2008, Az. VIII ZR 311/07 entschiedenen Fall vereinbarten werkvertragliche zu erbringende Sanierungsarbeiten. Im Verlaufe der Vertragsdurchführung entstand Streit über das Vorliegen von Mängeln. Der Besteller Weiterlesen