Beiträge

Reichweite einer Gewährleistungsverzicht-Vereinbarung zwischen Bauherrn und Nachunternehmer

Zwischen Bauherrn und Nachunternehmer vereinbarter Gewährleistungs- und Einwendungsverzicht wirkt auch gegen den Hauptunternehmer.

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Arbeitseinstellung zur Durchsetzung von Nachträgen

Ohne Einigung über Zahlung einer Vergütung für eine geänderte oder zusätzliche Leistung besteht grundsätzlich kein Recht zur Arbeitseinstellung um diese „Nachträge“ durchzusetzen.

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Wirkung der Abnahme auf die Verjährung des Werklohnanspruchs

Verjährungshemmung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens in Bezug auf den Werklohnanspruch insgesamt nur vor Abnahme möglich.

 

§ 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB als gesetzliche Anknüpfung

Gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB wird die Verjährung eines Vergütungsanspruchs gehemmt, wenn der Auftragnehmer ein selbständiges Beweisverfahren einleitet, um die Abnahmereife und damit die Fälligkeit seins Vergütungsanspruchs nachweisen zu können.

 

Mängelliste statt Abnahme

In dem der Entscheidung des OLG Hamm, Az. 17 U 152/10 zugrunde liegenden Sachverhalt beauftragte der Auftraggeber im Jahre 2001 eine Firma mit dem Einbau neuer Fenster und Zimmertüren. Nach Abschluss der Arbeiten verwies er auf Mängel und verweigerte sowohl Abnahme als auch Bezahlung der am 27.03.2003 ausgestellten Schlussrechnung über insgesamt 34.073,44 €. Auch nach den durch den Auftragnehmer bis Ende Mai 2004 ausgeführten Nachbesserungsarbeiten erfolgte keine Abnahme. Vielmehr legte der Auftraggeber eine Mängelliste vor, was den Auftragnehmer hinsichtlich der Frage des tatsächlichen Vorliegens von Mängeln zur Einleitung eines Weiterlesen

Mangel am Bau: Keine Überprüfung der Planung durch Bauunternehmer

Wird ein Unternehmen allein mit der Bauausführung beauftragt, so muss es grundsätzlich nicht über Spezialkenntnisse des Fachplaners verfügen. Ein Bauunternehmer hat nicht die Pflicht, die Planung des Statikers auf Richtigkeit zu überprüfen. Lediglich offensichtliche Mängel der Planung muss er erkennen.

Mangels Abnahme keine Fälligkeit des Werklohns

Das OLG Frankfurt entschied durch Urteil vom 16.12.2011, Az. 10 U 294/09 über Ansprüche auf Restwerklohn einer insolventen Bauunternehmerin. Deren Auftraggeberin verweigerte gegenüber dem Insolvenzverwalter die Zahlung mit der Begründung der Werklohn sei mangels Abnahme nicht fällig. Aufgetretener Mangel waren Weiterlesen