Flughafenausbau und kein Ende
Schadensersatzansprüche wegen Mängeln an der Bausubstanz des neuen Hauptstadtflughafens (Brandschutzvorkehrungen) rücken in greifbare Nähe
Klage der Fluggesellschaft Air Berlin gegen den Flughafenbetreiber
Schadensersatzansprüche wegen Mängeln an der Bausubstanz des neuen Hauptstadtflughafens (Brandschutzvorkehrungen) rücken in greifbare Nähe
Klage der Fluggesellschaft Air Berlin gegen den Flughafenbetreiber
Grundsätzlich besteht keine Koordinierungspflicht des Vorunternehmers in Bezug auf nachfolgende Arbeiten. Allerdings muss er auf die Beschaffenheit der eigenen Leistung hinweisen, wenn nicht erkennbar ist, ob seine Arbeiten den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und deshalb eine geeignete Grundlage für Nachfolgearbeiten ist.