Dürfen Bauunternehmen mit der Bezeichnung Architektur werben?
Eintragungspflicht in die Architektenliste besteht nur für die Berufsträger nicht auch für die diese beschäftigenden Baufirmen.
Eintragungspflicht in die Architektenliste besteht nur für die Berufsträger nicht auch für die diese beschäftigenden Baufirmen.
Ein Bauherr beauftragte einen Architekten mit der Bauüberwachung. Erbracht werden sollten Leistungspflichten nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Da der Bauherr den Architekten wegen fehlerhafter Bauüberwachung verantwortlich machte, kündigte er den Architektenvertrag während der Bauphase.