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Elbphilharmonie Hamburg: Gerichtliche Klärung der Bauzeit?

Die Verlängerung der Bauzeit ist kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis

 

Keine Feststellungsklage zulässig

Mangels Rechtsverhältnis-Qualität ist die Bauzeit nicht der Feststellungsklage zugänglich. Mit der Feststellungsklage kann allerdings ein bestehender Schadensersatzanspruch bei Überschreitung von Vertragsfristen festgestellt werden. Weiterlesen

Architekten haften auch bei Nachbesserungsrecht des Unternehmers gesamtschuldnerisch

Gesamtschuldverhältnis zwischen Architekt und Bauunternehmer

Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen zum Gesamtschuldnerausgleich haften planender Architekt und ausführendes Bauunternehmen sowohl für Mängel die auf einem Planungsfehler beruhen, als auch für Mängel die auf einem Ausführungsfehler beruhen entsprechend der Entscheidung des OLG Frankfurt, Urteil v. 14.12.2010, Az. 16 U 145/10 als Gesamtschuldner. Ein Gesamtschuldverhältnis wird in dieser Konstellation zwischen Bauunternehmer und Architekt auf Grund eines Mangels Weiterlesen