Architektenhaftung bei fehlerhafter Baugrunduntersuchung
Eine adäquate Baugrundüberprüfung zählt zu den Hauptpflichten eines Architekten deren Verletzung Schadensersatzansprüche auslösen können.
Eine adäquate Baugrundüberprüfung zählt zu den Hauptpflichten eines Architekten deren Verletzung Schadensersatzansprüche auslösen können.
Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt, Urteil vom 27.07.2004, Az. 21 U 17/02 kommt der Erwerber mit einer Zug um Zug gegen Besitzübergabe fällig werdenden Rate nicht in Verzug wegen Mängeln oder ausstehenden Restarbeiten keine Übergabe erfolgen kann. Weiterlesen