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E-Mail wahrt Schriftform nur auf Grund des Parteiwillens

Immer wieder stellt sich die Frage ob eine E-Mail zur Wahrung der Schriftform genügt. Entscheidend ist, dass die den Vertrag schließenden Personen bei ihrer vertraglichen Vereinbarung  die E-Mail genügen lassen wollten.

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Anforderungen an die Unterbrechung der Verjährung gemäß § 13 Nr. 5 VOB/B

Keine zu hohen Anforderungen an den Inhalt der Mängelrüge gemäß § 13 Nr. 5 VOB/B

 

Inhaltlich Erkennbarkeit als Mängelrüge genügt

Für die Wirksamkeit einer Mängelrüge genügt es inhaltlich, wenn der Auftragnehmer anhand der Mitteilung den durch den Auftraggeber erhobenen Vorwurf und das Abhilfeverlangen erkennen kann.

 

Mangel am Gewerk Außenfassade

Im Rahmen eines Generalunternehmervertrages über die Errichtung eines Kinos vereinbarten die Parteien Weiterlesen