Zum Jahresende droht Verjährung
Gemäß § 194 BGB unterliegt das Recht von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch) der Verjährung
Gemäß § 194 BGB unterliegt das Recht von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch) der Verjährung
Bei raumbedeutsamen Infrastrukturprojekten wie z.B. dem Bahnhofumbau in Stuttgart (genannt S 21) stellt sich die Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen adäquater Öffentlichkeitsbeteiligung. Eine Beteiligungsmöglichkeit kann auch das Nachsuchen um einstweiligen Rechtsschutz sein.
Schadensersatzansprüche wegen Mängeln an der Bausubstanz des neuen Hauptstadtflughafens (Brandschutzvorkehrungen) rücken in greifbare Nähe
Klage der Fluggesellschaft Air Berlin gegen den Flughafenbetreiber