Beiträge

Zum Jahresende droht Verjährung

Gemäß § 194 BGB unterliegt das Recht von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch) der Verjährung

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Flughafenausbau und kein Ende

Schadensersatzansprüche wegen Mängeln an der Bausubstanz des neuen Hauptstadtflughafens (Brandschutzvorkehrungen) rücken in greifbare Nähe

 

Klage der Fluggesellschaft Air Berlin gegen den Flughafenbetreiber

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Mietrückstand genügt zur Begründung fristloser Kündigung

Für eine fristlose Kündigung des Vermieters genügt es, wenn der Mieter aus der Begründung erkennen kann, welchen Mietrückstand der Vermieter als Grund seiner fristlosen Kündigung zugrunde legt.

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