Umfang des Entschädigungsanspruchs bei Kündigung

Der Anspruch auf Entschädigung gemäß § 642 Abs 1. BGB soll kündigungsbedingte Nachteile ausgleichen. — Abnahme bei Funktionalität Die Vertragsparteien hatten die Abnahme mit dem Nachweis der Funktionalität der zu erbringenden Leistung verknüpft. Mangels nachweisbarer Funktionalität war die Abnahmefähigkeit nicht gegeben. Die dazu erforderlichen Gerätschaften nebst Personal stellte der Auftraggeber dem Auftragnehmer jedoch nicht zur […]

Berechnungsanforderungen für Bauzeitverzögerungsansprüche

Ist der Auftraggeber für eine verlängert Bauzeit verantwortlich, können Preiserhöhungen nur in Höhe des tatsächlich nachgewiesenen Mehraufwands geltend gemacht werden. — Bauzeitverzögerung In dem zu entscheidenden Fall kam es zu einer Verzögerung der Bauzeit. Dazu vertrat der Auftragnehmer die Auffassung, diese sei vom Auftraggeber zu verantworten, der die erforderliche Planung nicht rechtzeitig vorgelegt hatte. Hinsichtlich […]

Vereinbarung anrechenbarere Kosten in Architekten-AGB unwirksam

Eine AGB-Klausel die für den Fall einer Kündigung auf den aktuellen Stand der Kostenermittlung abstellt ist überraschend und deshalb unwirksam. — Regelung im Formularvertrag In einem als Formularvertrag mit Änderungsoptionen ausgestalteten Architektenvertrag ist neben anderen Vereinbarungen und Optionen u.a. eine Klausel für den Fall einer Kündigung enthalten. Nach der Regelung soll sich das Architektenhonorar nach […]

Keine Vergütung bei gescheiterter Finanzierung

Wird das Zustandekommen eines Bauvertrages an die gesicherte Finanzierung gebunden besteht beim Scheitern der Finanzierung kein Anspruch auf Vergütung.   Schlüsselfertige Errichtung vereinbart   Der vertraglich gebundene Unternehmer sollte gegen pauschale Vergütung eine Wohnanlage schlüsselfertig errichten. Der geschlossene Vertrag enthielt eine Klausel. Danach sollte der Vertrag nicht zustande kommen, wenn die Finanzierung scheitert. Für diesen […]

10 – jährige Verjährung bei arglistig verschwiegenen Mängeln

Ansprüche auf Ersatz der Mangelbeseitigungskosten verjähren beim arglistigen Verschweigen von Mängeln spätestens innerhalb einer Frist von 10 Jahren nach Abnahme.

Abnahme – Klauselunwirksamkeit im Bauträgervertrag

In allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauträgervertrages ist eine Klausel, die die Abnahme durch einen vom Bauträger eingesetzten Verwalter vorsieht gemäß § 307 Abs. 1 BGB wegen unangemessener Benachteiligung entgegen den Geboten von Treu und Glauben unwirksam.

Konkludente Abnahme nur bei erkannten / gerügten Mängeln

Eine konkludente Abnahme kommt nur dann in Betracht, wenn der Vertragspartner (Unternehmer oder Bauträger) erwarten darf, der Erwerber / Besteller würde das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt hinnehmen. Dies ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn die Mängel bekannt bzw. gerügt sind.

Kein Ersatz für Aus- und Einbaukosten beim Kaufvertrag zwischen Unternehmen

Nacherfüllung setzt Lieferung einer mangelfreien Sache voraus. Der Ausbau der zunächst defekt gelieferten Sache sowie der Einbau der neuen Sache wird allerdings nur bei Verbraucherverträgen vom Umfang der Ersatzpflicht mit erfasst.

Schadensersatz bei Verweigerung der Nacherfüllung

Rechtmäßige Verweigerung der Nacherfüllung durch den Unternehmer gemäß § 635 Abs. 3, 275 BGB führt zum Anspruch des Bestellers auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 280 Abs. 1, § 281 Abs. 1 BGB ohne dass es einer Fristsetzung bedarf.

Nacherfüllung: Aus- und Einbaukosten-Ersatz nur bei Verbraucherverträgen

Nacherfüllung setzt Lieferung einer mangelfreien Sache voraus. Der dazu erforderliche Ausbau der zunächst defekt gelieferten Sache sowie der ordnungsgemäßeEinbau der neuen Sache wird allerdings nur bei Verbraucherverträgen vom Umfang der Ersatzpflicht mit erfasst.

Nutzungsausfallentschädigung bei verzögerter Wohnungsübergabe

Erhalten Erwerber ihre vom Bauträger erworbene Wohnung verspätet, so besteht die Möglichkeit eine Nutzungsentschädigung zu erhalten sofern kein gleichwertiger Wohnraum zur Verfügung steht.

Kann eine E-Mail der vereinbarten Schriftform genügen?

Eine E-Mail kann kraft vertraglicher Vereinbarung der gesetzlichen Schriftform genügen.