Keine einseitige Änderung der Ausführungsart durch den Auftragnehmer

Was tun bei Mängeln in der bauseitigen Planung? Erkennt der Auftragnehmer Mängel in der bauseitigen Planung, so darf er die Ausführungsart nicht eigenmächtig ändern. Weder während der Bauausführung, noch in der Mängelhaftungsphase bedeutet der werkvertraglich geschuldete Erfolg eine leistungsändernde, bzw. leistungserweiternde Funktion. Vielmehr bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Auftragnehmer beim Erkennen von Mängeln […]

Abtretung der Gewährleistungsansprüche schließt Zurückbehaltungsrecht nicht aus

Auftraggeber können nach Rechtsprechung des BGH (26.07.2007 – VII ZR 262/05) dem Werklohnanspruch des Auftragnehmers die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gemäß § 320 BGB wegen Mängeln der Werkleistung auch noch entgegenhalten, wenn die Gewährleistungsansprüche an einen Dritten abgetreten wurden.   Auftrag zum Bau einer Stadtvilla mangelhaft erfüllt Ein Bauherr beauftragte einen Bauunternehmer mit der […]