Grundsätzlich besteht keine Koordinierungspflicht des Vorunternehmers in Bezug auf nachfolgende Arbeiten. Allerdings muss er auf die Beschaffenheit der eigenen Leistung hinweisen, wenn nicht erkennbar ist, ob seine Arbeiten den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und deshalb eine geeignete Grundlage für Nachfolgearbeiten ist.
https://marko-baurecht.de/wp-content/uploads/2016/07/logo-marko-baurecht_366x367-300x300.jpg00Fachanwalt Markus Koerentzhttps://marko-baurecht.de/wp-content/uploads/2016/07/logo-marko-baurecht_366x367-300x300.jpgFachanwalt Markus Koerentz2012-09-10 22:06:492017-01-25 12:49:54Umfang der Hinweispflichten des Vorunternehmers auf Nachfolgearbeiten
https://marko-baurecht.de/wp-content/uploads/2016/07/logo-marko-baurecht_366x367-300x300.jpg00Fachanwalt Markus Koerentzhttps://marko-baurecht.de/wp-content/uploads/2016/07/logo-marko-baurecht_366x367-300x300.jpgFachanwalt Markus Koerentz2012-08-16 06:48:312017-01-25 12:49:55Reichweite einer Gewährleistungsverzicht-Vereinbarung zwischen Bauherrn und Nachunternehmer
https://marko-baurecht.de/wp-content/uploads/2016/07/logo-marko-baurecht_366x367-300x300.jpg00Fachanwalt Markus Koerentzhttps://marko-baurecht.de/wp-content/uploads/2016/07/logo-marko-baurecht_366x367-300x300.jpgFachanwalt Markus Koerentz2012-07-01 20:44:252017-01-25 12:49:56Auftragnehmerrechte bei Gewährleistungsverzicht des Bauherrn
Ohne Einigung über Zahlung einer Vergütung für eine geänderte oder zusätzliche Leistung besteht grundsätzlich kein Recht zur Arbeitseinstellung um diese „Nachträge“ durchzusetzen.
https://marko-baurecht.de/wp-content/uploads/2016/07/logo-marko-baurecht_366x367-300x300.jpg00Fachanwalt Markus Koerentzhttps://marko-baurecht.de/wp-content/uploads/2016/07/logo-marko-baurecht_366x367-300x300.jpgFachanwalt Markus Koerentz2012-06-03 20:55:182017-01-25 12:49:56Arbeitseinstellung zur Durchsetzung von Nachträgen
Verjährungshemmung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens in Bezug auf den Werklohnanspruch insgesamt nur vor Abnahme möglich.
§ 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB als gesetzliche Anknüpfung
Gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB wird die Verjährung eines Vergütungsanspruchs gehemmt, wenn der Auftragnehmer ein selbständiges Beweisverfahren einleitet, um die Abnahmereife und damit die Fälligkeit seins Vergütungsanspruchs nachweisen zu können.
Mängelliste statt Abnahme
In dem der Entscheidung des OLG Hamm, Az. 17 U 152/10 zugrunde liegenden Sachverhalt beauftragte der Auftraggeber im Jahre 2001 eine Firma mit dem Einbau neuer Fenster und Zimmertüren. Nach Abschluss der Arbeiten verwies er auf Mängel und verweigerte sowohl Abnahme als auch Bezahlung der am 27.03.2003 ausgestellten Schlussrechnung über insgesamt 34.073,44 €. Auch nach den durch den Auftragnehmer bis Ende Mai 2004 ausgeführten Nachbesserungsarbeiten erfolgte keine Abnahme. Vielmehr legte der Auftraggeber eine Mängelliste vor, was den Auftragnehmer hinsichtlich der Frage des tatsächlichen Vorliegens von Mängeln zur Einleitung eines Weiterlesen
https://marko-baurecht.de/wp-content/uploads/2016/07/logo-marko-baurecht_366x367-300x300.jpg00Fachanwalt Markus Koerentzhttps://marko-baurecht.de/wp-content/uploads/2016/07/logo-marko-baurecht_366x367-300x300.jpgFachanwalt Markus Koerentz2012-03-08 22:38:582017-01-25 12:49:58Wirkung der Abnahme auf die Verjährung des Werklohnanspruchs
Auftraggeber können nach Rechtsprechung des BGH (26.07.2007 – VII ZR 262/05) dem Werklohnanspruch des Auftragnehmers die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gemäß § 320 BGB wegen Mängeln der Werkleistung auch noch entgegenhalten, wenn die Gewährleistungsansprüche an einen Dritten abgetreten wurden.
Auftrag zum Bau einer Stadtvilla mangelhaft erfüllt
Ein Bauherr beauftragte einen Bauunternehmer mit der Errichtung zweier Stadtvillen auf seinem Grundstück. Vereinbart wurde eine Gesamtvergütung von ca. 8 Mio €. Am Grundstück wurde ein Erbbaurecht zugunsten einer BGB-Gesellschaft bestellt. Bei der Abnahme rügte der Bauherr zahlreiche Mängel. Anschließend trat der Bauherr seine Gewährleistungsansprüche aus dem Vertag mit dem Bauunternehmer an die BGB-Gesellschaft ab. Weiterlesen
https://marko-baurecht.de/wp-content/uploads/2016/07/logo-marko-baurecht_366x367-300x300.jpg00Fachanwalt Markus Koerentzhttps://marko-baurecht.de/wp-content/uploads/2016/07/logo-marko-baurecht_366x367-300x300.jpgFachanwalt Markus Koerentz2011-12-11 19:39:492017-01-25 12:50:01Abtretung der Gewährleistungsansprüche schließt Zurückbehaltungsrecht nicht aus