Umfang der Leitung bei Vereinbarung eines „Schlüsselfertigbaus“
Der Einbau von Verbrauchsmengen-Erfassungsgeräten gehört zum vereinbarten Leistungsumfang eines Schlüsselfertig-Bauvertrags.
Der Einbau von Verbrauchsmengen-Erfassungsgeräten gehört zum vereinbarten Leistungsumfang eines Schlüsselfertig-Bauvertrags.
Kosten der Beseitigung aller Mängel an einem Bauwerk in Höhe von maximal 5 Prozent des Auftragsvolumens genügen nicht um eine außerordentliche Kündigung des Werkvertrages aus wichtigem Grund zu rechtfertigen.
Architekten haben Auftraggeber nicht nur über die Risiken und die Folgen einer Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik zu beraten.
Für eine fristlose Kündigung des Vermieters genügt es, wenn der Mieter aus der Begründung erkennen kann, welchen Mietrückstand der Vermieter als Grund seiner fristlosen Kündigung zugrunde legt.
In einer Eigentumswohnung ist die ungenehmigte Betätigung als Tagesmutter beim Vorliegen eines bestandskräftigen Untersagungsbeschlusses illegal.
Kündigt der Bauherr wegen Verzug des Bauunternehmens den Bauvertrag ohne dass die Voraussetzungen des Verzuges tatsächlich vorliegen, so steht dem Bauunternehmen ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu. Ferner kommen Ansprüche des Bauunternehmens auf Weiterlesen
Eine adäquate Baugrundüberprüfung zählt zu den Hauptpflichten eines Architekten deren Verletzung Schadensersatzansprüche auslösen können.
Eine Regelung in einem Bauträgervertrag, die den Bauträger zur Hinterlegung einer Bürgschaft über 3,5 % des Kaufpreises bis zu vollständigen Fertigstellung verpflichten ist unzulässig und führt zur Anwendung des § 641 Abs. 1 BGB.
Der zwischen den Parteien abgeschlossene Bauträgervertrag sah bei Bezugsfertigkeit des zu errichtenden Hauses eine durch den Bauträger zu stellende Bürgschaft gemäß § 7 MaBV in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises im Gegenzug zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.
Oft genug ist der Nachweis des Zugangs einer Willenserklärung gemäß § 130 BGB fraglich. Im bürgerlichen Gesetzbuch ist anders als im Prozessrecht, § 270 ZPO keine gesetzliche Zustellungsvermutung enthalten. Bestreitet der Empfänger also den Zugang, so ist und bleibt der Erklärende voll beweisbelastet. Kaum praktikabel und zudem teuer ist das Versenden von Einschreiben mit Rückschein, da bei Abwesenheit des Empfängers im Zeitpunkt der Zustellung durch die Post keine Bestätigung des Zugangs erfolgen kann und weil lediglich eine Benachrichtigung über den Zustellungsversuch erfolgt, nicht aber das Schriftstück selbst in den Briefkasten eingelegt wird.