Auftragnehmerrechte bei Gewährleistungsverzicht des Bauherrn
Keine Gewährleistungsansprüche des Hauptunternehmers bei vereinbartem Gewährleistungs- und Einwendungsverzicht zwischen Nachunternehmer und Bauherrn.
Keine Gewährleistungsansprüche des Hauptunternehmers bei vereinbartem Gewährleistungs- und Einwendungsverzicht zwischen Nachunternehmer und Bauherrn.
Kündigt der Bauherr wegen Verzug des Bauunternehmens den Bauvertrag ohne dass die Voraussetzungen des Verzuges tatsächlich vorliegen, so steht dem Bauunternehmen ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu. Ferner kommen Ansprüche des Bauunternehmens auf Weiterlesen
Verjährungshemmung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens in Bezug auf den Werklohnanspruch insgesamt nur vor Abnahme möglich.
§ 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB als gesetzliche Anknüpfung
Gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB wird die Verjährung eines Vergütungsanspruchs gehemmt, wenn der Auftragnehmer ein selbständiges Beweisverfahren einleitet, um die Abnahmereife und damit die Fälligkeit seins Vergütungsanspruchs nachweisen zu können.
Mängelliste statt Abnahme
In dem der Entscheidung des OLG Hamm, Az. 17 U 152/10 zugrunde liegenden Sachverhalt beauftragte der Auftraggeber im Jahre 2001 eine Firma mit dem Einbau neuer Fenster und Zimmertüren. Nach Abschluss der Arbeiten verwies er auf Mängel und verweigerte sowohl Abnahme als auch Bezahlung der am 27.03.2003 ausgestellten Schlussrechnung über insgesamt 34.073,44 €. Auch nach den durch den Auftragnehmer bis Ende Mai 2004 ausgeführten Nachbesserungsarbeiten erfolgte keine Abnahme. Vielmehr legte der Auftraggeber eine Mängelliste vor, was den Auftragnehmer hinsichtlich der Frage des tatsächlichen Vorliegens von Mängeln zur Einleitung eines Weiterlesen
Die Verlängerung der Bauzeit ist kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis
Mangels Rechtsverhältnis-Qualität ist die Bauzeit nicht der Feststellungsklage zugänglich. Mit der Feststellungsklage kann allerdings ein bestehender Schadensersatzanspruch bei Überschreitung von Vertragsfristen festgestellt werden. Weiterlesen
Der Auftragnehmer kann eine Vergütung für eine ersatzlos entfallene Leistungsposition (sog. Nullposition) nach Maßgabe des § 2 III 3 VOB/B verlangen, wenn eine solche dem vertraglich vereinbarten Leistungsverhältnis entspricht.
Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass nicht ausgeführte Leistungspositionen eines Einheitspreisvertrages in Höhe der unabhängig von der Leistungserbringung einkalkulierten Gemeinkosten und in Höhe des enthaltenen Gewinns dann bestehen bleiben, wenn die Nichtausführung nicht auf einer Kündigung, einem Verzicht oder einer Anordnung des Auftraggebers beruht.
Als Rechtsgrundlage für den Vergütungsanspruch kommt § 2 III 3 VOB/B einerseits und § 8 I 2 VOB/B andererseits in Betracht. Beide Ansätze unterscheiden sich dadurch, dass es bei Anwendung des § 8 I 2 VOB/B von Bedeutung ist, ob ein anderweitiger Erwerb vorliegt, der auf den Vergütungsanspruch anzurechnen ist (entsprechend Weiterlesen
Die im Rahmen der Nacherfüllung zu erbringende Mängelbeseitigung des Auftragnehmers umfasst alle erforderlichen Arbeiten.
Dies gilt auch dann, wenn dazu in die Gewerke anderer Unternehmer eingegriffen werden muss und wenn der zur Nacherfüllung verpflichtete Auftragnehmer nicht alle erforderlichen Arbeiten selbst erbringen kann.
Das Wahlrecht in Bezug auf die Organisation und Durchführung der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Arbeiten steht dem Auftragnehmer zu. Dieses Wahlrecht wird durch den Auftraggeber verhindert, wenn Weiterlesen
Die Verjährung des Anspruchs des Auftraggebers auf Ersatz der Mangelbeseitigungskosten gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 2 S. 1 VOB/B beginnt nicht vor Weiterlesen
Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 14.07.2009, Az. 28 U 3805/08 entschieden, dass zur Bestimmung einer Preisanpassung gemäß § 2 Abs. 5 VOB/B eine Vergleichsrechnung anzustellen ist, welche die ursprüngliche Kalkulation des Auftragnehmers unverändert lässt. Sämtliche Bestandteile, auch solchen die durch die Leistungsänderung nicht beeinflusst werden sind unter Berücksichtigung der durch die Änderung verursachten Mehr- und Minderkosten fortzuschreiben. Dem entsprechend hat der Auftragnehmer seine tatsächlichen Mehr- und Minderkosten konkret darzulegen.
Entschuldigung, aber kein Eintrag erfüllt Ihre Suchkriterien