Zu meinem immobilienrechtlichen Beratungsangebot gehört die Gestaltung und Umsetzung von Kaufverträgen auch die Bestellung von Grundstücksbelastungen und sonstigen Grundstücksnutzungsreglungen wie z.B. die Bestellung von Erbbaurechten und deren Umsetzung, sowie die Bestellung und Bewertung von Grundpfandrechten und sonstigen Dienstbarkeiten (z.B. Sicherungshypothek des Bauunternehmers und Bauhandwerkersicherungen für die auf dem Grundstück erbrachten Baumaßnahmen). Auch bei Fragen in Bezug auf die zum Immobilienerwerb abgeschlossenen Darlehensverträge und Baufinanzierungen bin ich für Sie da.

Da Verträge mit Immobilienbezug meist große wirtschaftliche Bedeutung haben, besteht meist Beratungsbedarf, der über die eigentliche notarielle Beurkundung hinausgeht. Hintergrund ist, dass die notarielle Beurkundung neutral, unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien erfolgt. Besondere Interessenwahrnehmung in Bezug auf die speziellen Bedürfnisse nur einer Vertragspartei erfolgt im Notartermin nicht. Deshalb überprüfe und gestalte ich Ihren Grundstückskaufvertag bzw. Ihren Grundstücksverkaufsvertrag, berate und unterstützen Sie notfalls bei der Verhandlung Ihres Vertrages und prüfen den Ihnen gegebenenfalls angedienten oder durch Sie schon abgeschlossenen Vertrag auf die für Sie daraus folgenden Konsequenzen (Rechte und Pflichten). Dies gilt insbesondere auch für die Beteiligung an Bauherrenmodellen, an Bauträgermodellen sowie auf Grund des Beitritts zu Immobilienfonds entstandenem Beratungsbedarf und Überprüfungsbedarf.

Ergänzend zu den Bereichen der Vertragskonzeption und Vertragsgestaltung übernehme ich im Streitfall auch Ihre Vertretung gegenüber dem Gegner. Ich biete Ihnen Vertretung vor Gericht und außergerichtlich, wie Anwaltskommunikation und beim Verfassen von Briefen und Gutachten.

Meine Schwerpunkte im Immobilienrecht liegen in folgenden Beratungsfeldern unter anderem zur Überprüfung und Gestaltung von

  • Projektentwicklungsverträgen
  • Grundstückskaufverträgen
  • Grundstücksbewirtschaftungsverträgen
  • grundstücksbezogenen Verträgen
  • Mietverträgen insbesondere auch im gewerblichen Bereich
  • Maklerverträgen
  • klassische Baufinanzierung
  • Verbraucherdarlehensverträge
  • Immobilienfinanzierungs- und Beteiligungsverträgen an offenen und geschlossenen Immobilienfonds
  • Modellverträgen und Projektverträgen an gemeinschaftlich errichteten Immobilien (Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum)
  • Miet- und Eigentumsverwaltungsverträgen
  • Grundstücksverwaltungsverträgen
  • Miettreuhandverträgen
  • Grundstückstreuhandverträgen
  • Trustrechtverträgen
  • Internationale Bezügen zu sämtlichen Bereichen des Real Estate Law

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In meinem Blog finden Sie interessante Entscheidungen und Anmerkungen zur Rechtslage im Immobilienrecht: