Rechtsberatung in sämtlichen Phasen Ihre Bauwerks (Entwicklung, Planung, Bau und Finanzierung) erhalten Sie bei mir.

Ebenso und insbesondere Generalunternehmer, als von Bauherrenseite mit sämtlichen Bauleistungen beauftragte Unternehmer, berate ich unter den angegebenen Kontaktdaten.

Bei mir erhalten Sie Informationen zur Schaffung des Baurechts, Vertragsgestaltung, Bauausführung, Koordinierung und Leitung des Bauvorhabens, jeweils einschließlich der Architektenleistungen.

Auch isolierte Beratungen zu einzelnen Fragen oder Problemen des Baurechts und des Architekturrechts gehören zu meinen Beratungsschwerpunkten.

Insgesamt befinden die komplexen Rechtsbeziehungen zwischen Architekten, Ingenieuren und Hauptunternehmen und die damit verbundenen Problemstellungen (Zahlungsweise, Abnahmezeitpunkt, Gewährleistungsfristen und Haftung) im Leistungsspektrum.  Sie erhalten Hilfe dabei, Ihre Reche und Ansprüche einzuschätzen, zu bewertenden und gegebenenfalls durchzusetzen.

Weiterhin unterstützte ich Sie bei der Abwicklung der Verträge z.B. zwischen Bauträger und Erwerber. Dabei übernehme ich für Sie sämtliche Aufgeben der Vertragsprüfung und gegebenenfalls Vertragsgestaltung zur Vorbereitung der notariellen Beurkundung.

Auf Grund meiner theoretischen und praktischen Erfahrung in allen Bereichen des öffentlichen und insbesondere auch des privaten Baurechts biete ich Ihnen individuelle und praxisorientierte baubegleitende Rechtsberatung, maßgeschneidert auf Ihr konkretes Bauvorhaben und oder Bauprojekt und Planungsprojekt bzw. Ingenieurbauwerk.

Sofern Sie meine Dienstleistungen  in Anspruch nehmen erhalten Sie begleitende Beratung von Ihrer ersten Idee in Bezug auf ein konkretes Projekt bis zu dessen Schlussabwicklung und zwar je nach Wunsch entweder in Bezug auf konkrete Einzelfragen als auch kontinuierlich für die gesamte Dauer eines Projekts in jeder Phase der Projektentwicklung bis zur Projektrealisierung.

Vom Beratungsspektrum umfasst sind insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Gestaltung von Verträgen für die Gründung von ARGEN, Projektgesellschaften und Betreibergesellschaften
  • Beratung zu Fondsgestaltungen, Leasinglösungen und Treuhandgestaltungen auf eigenem und fremdem Grund (Erbbaurechte)
  • Begleitung durch die Phase der Genehmigungserteilung unter Berücksichtigung der potenziellen Problembereiche Immissionsschutzrecht, Umweltrecht, DenkmalschutzrechtGewerberecht, Maklerrecht, Bauträgerrecht und zwar sowohl unter Berücksichtigung des Bauplanungsrechts als auch des Bauordnungsrechts einschließlich der verschiedenen möglichen bauordnungsrechtlichen Verfahren
  • Gestaltung und Überprüfung von Totalübernehmerverträgen, Generalübernehmerverträgen, Generalunternehmerverträgen, Hauptunternehmerverträgen und Subunternehmerverträgen
  • Gestaltung und Überprüfung von Planerverträgen, Architektenverträgen und Ingenieurverträgen sowie Generalplanerverträgen
  • Gestaltung von Projektentwicklungsverträgen, Projektsteuerungsverträgen, Projektcontrollingverträgen, Projektmanagementverträgen, Bauherrvertretungsverträgen
  • Gestaltung und Überprüfung von Facility-Management-Verträgen und Wartungsverträgen
  • baubegleitende Rechtsberatung
  • juristische Projektsteuerung
  • Unterstützung bei der Abwicklung der Verträge, insbesondere Beratung bei Nachtragsforderungen und Ansprüchen aus Behinderung
  • Claim-Management
  • Unterstützung im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen
  • Beratung im Rahmen der Vermarktung, Gestaltung und Überprüfung von gewerblichen Mietverträgen und Pachtverträgen, Klärung von Courtageansprüchen
  • Gestaltung von Wohnungseigentum
  • Vertretung in Schiedsgerichtsverfahren und in Gerichtsverfahren
  • Beratung, Schulung und Workshops auch vor Ort bei Ihnen, wenn nötig auf der Baustelle

Bei sämtlichen Bauvorhaben kommt der flexiblen, schnellen und auf die Bedürfnisse des Mandanten abgestimmten Rechtsberatung zentrale Bedeutung zu. Deshalb ist es auch mein Anliegen, Streitigkeiten möglichst durch Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien zu lösen und zwar in einem möglichst frühen Stadium des in der Entstehung befindlichen Streits. Erst wenn eine pragmatische Lösung, die auch und gerade vor Ort gefunden werden kann, nicht (mehr) möglich oder nicht gewünscht ist kommt das weitere juristische Instrumentarium (Klageverfahren) mit flexibler und transparenter Kostengestaltung zum Tragen.

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In meinem Blog finden Sie interessante Entscheidungen und Anmerkungen zur Rechtslage im Baurecht: